Sanierungsbonus-Plus: Keine Antragstellung mehr möglich

Stand:
Soll ein Wohngebäude energetisch saniert werden, müssen die einzelnen Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden. Energieberatungen bilden dafür eine fachgerechte Grundlage. Für die Erstellung von Beratungsberichten oder individuellen Sanierungsfahrplänen gab es mit dem Thüringer Sanierungsbonus-Plus eine weitere Förderung. Diese Fördermittel sind jetzt ausgeschöpft - eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Ein Paar lässt sich bei der Sanierung seines Hauses beraten.

Achtung: 

Aufgrund aktueller Anpassungen des Bundeswirtschaftsministeriums hatte sich ab 1. Juli 2023 die Förderstruktur für Energieberatungen geändert. Die zusätzliche anteilige Aufstockung aus Landesmitteln (Sanierungsbonus Plus) entfiel daher für neue BAFA-Anträge. Nur laufende Anträge, die vor dem 1. Juli 2023 beim BAFA gestellt wurden, konnten zuletzt noch über den Thüringer Sanierungsbonus Plus gefördert werden. Seit dem Stichtag war hierfür der Nachweis des BAFA-Zuwendungsbescheids, aus dem das Datum der Antragsstellung hervorgeht, erforderlich.

Informationen zur weiterhin zur Verfügung stehenden Bundesförderung nach dem 1. Juli 2023 finden Sie hier.

 

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Achtung: Eine Antragstellung ist aktuell nicht mehr möglich. 

Bereits jetzt fördert die BAFA eine Vor-Ort-Beratung mit bis zu 80 Prozent. Mit dem „Thüringer Sanierungsbonus-Plus" sollen Hauseigentümer, Nießbrauchberechtigte sowie Mieter und Pächter jetzt zusätzlich dabei unterstützt werden, für ihre in Thüringen gelegenen Immobilien durch Energieberater individuelle Sanierungsfahrpläne oder klassische Beratungsberichte erarbeiten zu lassen. 

Förderungsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchberechtigte, Mieter sowie Pächter, die einen bundesgeförderten individuellen Sanierungsfahrplan oder klassischen Beratungsbericht für ihr Thüringer Wohngebäude erstellen lassen. Sie erhalten als weitere Förderung mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten für die Energieberatung. Die Höhe der Fördersumme ergibt sich aus der Differenz aus Gesamtausgaben für die Energieberatung abzüglich 10 Prozent Eigenanteil abzüglich der durch das BAFA an das Energieberatungsunternehmen geleisteten Zuwendung.

Der Eigenanteil der Verbraucher beträgt letztlich nur noch 10 Prozent der Ausgaben für die vom BAFA geförderte Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan oder klassischer Beratungsbericht).

Der Thüringer Sanierungsbonus-Plus ist ein gemeinsames Projekt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

Zum Beantragen des Thüringer Sanierungsbonus-Plus benötigen Sie:

  • Kopie der Rechnung (Eigenanteil sowie BAFA-Förderung müssen erkennbar sein)
  • Kopie des BAFA-Zuwendungsbescheids, aus dem das Datum der Antragsstellung hervorgeht

 

Bitte beachten Sie die Förderbedingungen!

 

Sie haben Fragen zum Thüringer Sanierungsbonus-Plus? Schauen Sie in unserem FAQ nach oder kontaktieren Sie uns:

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Projekt Thüringer Sanierungsbonus-Plus
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
sanierungsbonus@vzth.de

Das Icon zeigt ein Haus, in das Münzen geworfen werden.

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Antragsformular...

gefördert durch: Logo des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaats Sachsen