Der individuelle Sanierungsfahrplan

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Hier finden Sie Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
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Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Haus Schritt für Schritt modernisieren und umbauen können. Für die Energieberatung winkt Fördergeld.

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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Was ist das?

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, legen Sie mit Hilfe eines Energieberaters oder einer -Beraterin eine Strategie fest, um ein Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Diese Schritte sind so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen ökonomisch und energetisch optimiert sind. 

Der Umfang des iSFP richtet sich dabei nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten als Hausbesitzer. Im iSFP können wenige Einzelmaßnahmen beschrieben werden, der Plan kann aber auch bis zur kompletten Gebäudesanierung reichen.

Der iSFP wird im Förderprogramm „Vor Ort-Beratung“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA ) anerkannt. Damit können Sie einen Zuschuss für eine Energieberatung erhalten. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Individueller Sanierungsfahrplan: Was steht drin?

Am Anfang einer Übersicht steht der energetische Ist-Zustand Ihres Gebäudes, unterteilt in einzelne Bereiche, wie die Warmwasser-Aufbereitung oder die Dämmwirkung des Dachs. Dann wird der optimale Weg hin zu einem effizienten Gebäude dargestellt. Wie sich Ihre geplanten Sanierungsschritte künftig auswirken, können Sie an Kennwerten und einer Farbskala ablesen.

Der Fahrplan beschreibt, welche Maßnahmen für das Gebäude anstehen, welches Einsparpotenzial diese haben und wie Sie mit einer Kombination von Maßnahmen bestmöglich Energie einsparen.

Gleichzeitig erhalten Sie eine Einschätzung, welche finanziellen Investitionen notwendig sind und mit welchen Fördermitteln Sie rechnen können. Daraus ergibt sich Ihre jährliche Kostenbelastung. Zudem erfahren Sie, wie Sie erneuerbare Energien einsetzen und wie viel CO2 Sie damit einsparen können. Die besten Maßnahmen stehen an vorderster Stelle.

Darüber hinaus kann eine energetische Sanierung Vorteile mit sich bringen, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Dies können Verbesserungen sein für:

  • das Innenraumklima 
  • den Hitzeschutz
  • den Schallschutz 
  • den Wert des Hauses
  • die Sicherheit
  • die architektonische Qualität
  • die Barrierefreiheit.

Der iSFP auf einen Blick

Kernstück des iSFP ist die Fahrplanseite. Sie stellt den Ist-Zustand des Gebäudes dar und zeigt die vereinbarten Maßnahmen(-pakete) mit ihrem jeweiligen zeitlichen Ablauf, ihren baulichen Maßnahmen, Kosten und Einsparpotenzialen.

Zusätzlich erhalten Sie die „Umsetzungshilfe“. Sie ermöglicht es, sich mit den an der Sanierung beteiligten Parteien, beispielsweise den Handwerksunternehmen, qualifiziert auszutauschen. Sie verdeutlicht das Ziel und kann als Vorbereitung auf die anstehenden Bauarbeiten genutzt werden. 

Welchen Nutzen hat der individuelle Sanierungsfahrplan?

Sinnvoll ist ein solcher „Fahrplan“, weil Sie als Eigentümer oder Eigentümerin oft nicht wissen, womit Sie anfangen sollen: mit der Dachdämmung oder doch mit dem Austausch der Heizung? Zudem ist häufig unklar, welche Chancen eine gezielte Kombination der richtigen Maßnahmen bietet. Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen werden durch den Plan ökonomisch und energetisch optimiert. 

Ihr individuelles Nutzungsverhalten hat ebenfalls Einfluss auf die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise indem Sie angeben, welche Raumtemperaturen Sie wünschen oder wann Sie üblicherweise zu Hause sind. Der Fahrplan zeigt Ihnen, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind und welche Kombinationen davon das größtmögliche Einsparpotenzial haben.

Wie komme ich an einen individuellen Sanierungsfahrplan?

Den iSFP können Sie für Sanierungsvorhaben von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern nutzen. Voraussetzungen, um Fördermittel zu erhalten, sind, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und vorwiegend als Wohngebäude genutzt wird.

Der oder die von Ihnen beauftragte Energieberater:in muss vom BAfA als Energieberater:in für Wohngebäude zugelassen sein. Sie finden geeignete Personen dazu auf der so genannten Energieeffizienz-Expertenliste.
 
Um einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die dazu gehörigen Fördermittel zu bekommen, sollten Sie sich an diesen Ablauf halten:

  • Sie beauftragen einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenen Energieberater damit, für Ihr Haus eine Energieberatung durchzuführen. Sie bitten diesen, empfehlenswerte Sanierungsmaßnahmen abschließend in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) darzustellen.
  • Sie stellen beim BAfA einen Zuschussantrag für Ihr Gebäude und bekommen einen Förderbescheid.
  • Gemeinsam mit Ihrem Energieberater erstellen Sie den iSFP in 7 Schritten - innerhalb einer Frist von höchstens 9 Monaten.
  • Der iSFP ist offiziell abgeschlossen, nachdem Sie den Plan und eine letzte Erläuterung erhalten haben. Nun unterzeichnen Sie noch gemeinsam die „Verwendungsnachweiserklärung“. Diese prüft das BAfA und zahlt anschließend die Fördermittel aus.

Welche Fördermittel gibt es für den individuellen Sanierungsfahrplan?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert den individuellen Sanierungsfahrplan. Als Gebäudeeigentümer können Sie 80 Prozent des Beratungshonorars als Zuschuss erhalten. Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei 1300 Euro und für größere Wohngebäude bei 1700 Euro. Falls Eigentumsgemeinschaften (WEGs) oder ähnliche -gruppen in einer Versammlung eine Erläuterung der Energieberatung wünschen, ist auch dafür ein Zuschuss vorgesehen, dieser beträgt maximal 500 Euro.

Zusätzlich fördert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes für Wohngebäude in Thüringen. Die Höhe der zusätzlichen Förderung richtet sich dabei an der Gesamtsumme der Beratungskosten aus und beträgt mindestens weitere 10 Prozent. Bei Ihnen verbleibt dabei schlussendlich lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtsumme.

Aufgrund aktueller Anpassungen des Bundeswirtschaftsministeriums ändert sich ab 1. Juli 2023 die Förderstruktur für Energieberatungen. Die zusätzliche anteilige Aufstockung aus Landesmitteln (Sanierungsbonus Plus) entfällt daher für neue BAFA-Anträge. Laufende Anträge, die vor dem 1. Juli 2023 beim BAFA gestellt wurden, können noch über den Thüringer Sanierungsbonus Plus gefördert werden. Zukünftig ist hierfür der Nachweis des BAFA-Zuwendungsbescheids, aus dem das Datum der Antragsstellung hervorgeht, erforderlich. Informationen zur weiterhin zur Verfügung stehenden Bundesförderung nach dem 1. Juli 2023 finden Sie hier.

Ihr Energieberater ist außerdem verpflichtet, die Maßnahmen(-pakete) nach Möglichkeit förderfähig auszuarbeiten und Sie auf mögliche Fördermittel hinzuweisen.

Entscheiden Sie sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan, bringt das einen iSFP-Bonus, wenn Sie die vorgeschlagenen Sanierungsschritte tatsächlich gehen: Der für die jeweilige Maßnahme vorgesehene Fördersatz wird zusätzlich um 5 Prozentpunkte erhöht. Um diesen Bonus zu erhalten, müssen Sie die Maßnahme spätestens 15 Jahre nach der Erstellung des iSFP durchführen. 

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gefördert durch: Logo des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaats Sachsen