Förderbedingungen

Stand:
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Unter folgenden Voraussetzungen können Sie den Thüringer Sanierungsbonus-Plus beantragen:

Off
  • Den Thüringer Sanierungsbonus-Plus können Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchberechtigte, Mieter sowie Pächter beantragen.
  • Für die Energieberatung durch das Energieberatungsunternehmen ist bereits eine BAFA-Förderung erfolgt (Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) vom 28.01.2020; Ausschlussgründe gemäß Nr. 6.2.2 der o. g. Bundesrichtlinie liegen nicht vor).
  • Aus dem Beratungsvertrag resultiert ein Eigenanteil des Beratungsempfängers. 
  • Das durch den Beratungsbericht (klassisch oder individueller Sanierungsfahrplan) energetisch betrachtete Wohngebäude befindet sich in Thüringen.
  • Auf der Rechnung für die Energieberatung muss die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Eigenanteil des Gebäudeeigentümers ausgewiesen sein.
  • Die Höhe der Fördersumme errechnet sich aus der Differenz aus Gesamtausgaben für die Energieberatung abzüglich 10 Prozent Eigenanteil abzüglich der durch das BAFA an das Energieberatungsunternehmen geleisteten Zuwendung. Die Förderung beträgt damit mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.
  • Ihr Eigenanteil beträgt letztlich nur noch 10 Prozent der Ausgaben für die vom BAFA geförderte Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung inkl. klassischer Beratungsbericht oder individueller Sanierungsfahrplan).
  • Für eine Erstattung kommen nur geförderte Energieberatungen in Frage, für die mit Datum ab dem 01. Juni 2021 Rechnungen an Beratungsempfänger gestellt wurden.
  • Aufgrund aktueller Anpassungen des Bundeswirtschaftsministeriums ändert sich ab 1. Juli 2023 die Förderstruktur für Energieberatungen. Die zusätzliche anteilige Aufstockung aus Landesmitteln (Sanierungsbonus Plus) entfällt daher für neue BAFA-Anträge. Laufende Anträge, die vor dem 1. Juli 2023 beim BAFA gestellt wurden, können noch über den Thüringer Sanierungsbonus Plus gefördert werden. Zukünftig ist hierfür der Nachweis des BAFA-Zuwendungsbescheids, aus dem das Datum der Antragsstellung hervorgeht, erforderlich.
  • Auf das Prüfungsrecht des Rechnungshofes nach § 91 Thüringer Landeshaushaltsordnung wird hingewiesen.
  • Der Thüringer Sanierungsbonus-Plus wird gewährt, solange der Verbraucherzentrale Thüringen Fördermittel zur Verfügung stehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Thüringer Sanierungsbonus-Plus.
  • Nach positiver Prüfung der Antragsdaten wird der Thüringer Sanierungsbonus-Plus direkt auf das angegebene Konto übermittelt.
  • Sollten die Antragsdaten nicht vollständig sein, die Anforderungen des Thüringer Sanierungsbonus-Plus nicht erfüllt sein oder die Fördermittel erschöpft sein, wird die Antragstellerin bzw. der Antragsteller von der Verbraucherzentrale Thüringen kontaktiert.
  • Sie haben Fragen zum Thüringer Sanierungsbonus-Plus? Schauen Sie in unserem FAQ nach oder kontaktieren Sie uns:
     

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Projekt Thüringer Sanierungsbonus-Plus
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt

sanierungsbonus@vzth.de

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Sanierungsbonus-Plus beantragen

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Antragsformular...

gefördert durch: Logo des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaats Sachsen